Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Flüchtlinge in Bayern

Woher sie kommen - warum sie kommen – wie sie leben

 

Kriege und Verfolgung im Nahen und Mittleren Osten (Afghanistan, Syrien, Irak), Krisen und bewaffnete Konflikte in vielen Regionen Afrikas, klimatische Veränderungen, Naturkatastrophen, Mangel an Trinkwasser und Nahrungsmitteln tragen dazu bei, dass derzeit so viele Menschen auf der Flucht oder Opfer von Vertreibung sind wie seit Jahrzehnten nicht mehr. 2013 stieg die Zahl der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen erstmals auf über 50 Mio. Menschen an.

Davon ist der weit überwiegende Teil (34 Mio.) auf der Flucht im eigenen Land oder in unmittelbare Nachbarländer. Auch der überwiegende Teil der grenzüberschreitenden Migrationsprozesse spielt sich im näheren Umfeld der Herkunftsländer ab. So sind die mit Abstand größten Aufnahmeländer von Flüchtlingen derzeit Pakistan (allein dort halten sich 1,6 Mio. Flüchtlinge auf), der Iran, Libanon, Jordanien und die Türkei. 9 von 10 Flüchtlingen und Binnenvertriebenen halten sich in Entwicklungsländern auf. Das derzeit größte Flüchtlingslager ist Dadaab in Kenia. Allein hier sind mit rund 400.000 Menschen mehr Flüchtlinge untergebracht, als 2013 insgesamt in der EU Asyl suchten. 

Nur etwa 5 % der Flüchtlinge weltweit sucht Asyl in den Ländern der EU. Die Zahl der Asylsuchenden, die Europa erreichen, ist immer noch relativ gering (398.000 im Jahr 2013) – aber sie steigt derzeit beständig. 2014 beantragten 173.000 Menschen in Deutschland Asyl. 2013 wurden rund 25 % der anhängigen Asylverfahren positiv beschieden. Nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ entfallen ca. 15 % der Asylverfahren auf Bayern. Das waren 2014 etwa 35.000 Fälle. Ermittelt wird diese Quote aufgrund des Steueraufkommens und der Bevölkerungszahl.

Für die chronisch überfüllten bayerischen Erstaufnahmelager (Bayernkaserne München und Zirndorf) werden derzeit zur Entlastung diverse Außenstellen aufgebaut. In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen die Asylsuchenden eigentlich nicht länger als maximal drei Monate bleiben. Aufgrund der insgesamt schwierigen Unterbringungssituation jedoch dauert der Aufenthalt in dieser prekären und von Ungewissheit geprägten Situation oft deutlich länger.

Von den Erstaufnahmestellen werden die Flüchtlinge auf die Regierungsbezirke, von dort auf die Landkreise (sowie die kreisfreien Städte) und schließlich die Gemeinden weiterverteilt. 2013 waren rund 12.000 Flüchtlinge in Bayern in den von den Bezirksregierungen betriebenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Rund 10.000 Personen lebten in dezentralen Unterkünften, die von den Landkreisen und Städten bereitgestellt werden. Wie sich die Situation im Landkreis Erding darstellt, lesen Sie hier.

Die Lebenssituation der Flüchtlinge ist v. a. geprägt durch

  • … die Angst vor Abschiebung:
    Ende des vergangenen Jahres forderte der bayerische Innenminister Joachim Hermann eine konsequentere und schnellere Abschiebung von Asylsuchenden ohne triftigen Asylgrund, unmittelbar aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus. Abschiebungen sind derzeit einerseits aufgrund des sogenannten Dublin-Abkommens möglich, nachdem Asylsuchende, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen, zur Bearbeitung ihrer Asylverfahren in die Staaten zurückgeschickt werden können, über die sie eingereist sind. 2013 geschah dies in Deutschland 4750 Mal. Weitere rund 10.000 Abschiebungen erfolgten aufgrund abgelehnter Asylanträge.
  • den Zwang zu weitgehender Untätigkeit:
    Innerhalb der ersten drei Monate gilt für Asylbewerber ein striktes Arbeitsverbot. Auch danach haben Flüchtlinge für 15 Monate einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt, d. h. sie können eine Stelle nur dann antreten, wenn dafür kein deutscher Bewerber oder EU-Ausländer zur Verfügung steht.
  • die Abhängigkeit von Sozialleistungen am „soziokulturellen Existenzminimum“:
    Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 haben sich die Leistungen für Asylbewerber/innen am soziokulturellen Existenzminimum auszurichten. Konkret heißt dies seit dem 1. März 2015, dass den Asylsuchenden ein Mindestbetrag von € 143,– in bar zusteht. Ansonsten wird der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege weitgehend über Sachleistungen abgedeckt.
    Ärztliche Behandlung beschränkt sich ausdrücklich auf die Linderung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände.

  • und einen sehr eigenschränkten Zugang zu Bildungsangeboten:
    Rechtanspruch auf Deutschkurse haben nur Asylbewerber mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Angebote zur sprachlichen und sozialen Erstorientierung, wie sie beispielsweise auch vom Dorfener Zentrum für Integration und Familie geplant werden, sind freiwillige Leistungen, die von den Kommunen und anderen Einrichtungen gefördert werden können. Die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums ist nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde und unter strikten Auflagen möglich. Allerdings gilt für Kinder die uneingeschränkte Schulpflicht.